TÜV-Verband

Aufzüge und Fördertechnik

Die regelmäßige Prüfung durch neutrale Sachverständige sorgt in Deutschland für ein hohes Sicherheitsniveau technischer Anlagen.
Aufzug
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Das gilt besonders für Anlagen, die für viele Menschen im täglichen Leben eine große Rolle spielen, wie Aufzüge. Aufzüge, Lifte, Achterbahnen oder auch Krananlagen müssen besonderen Anforderungen bezüglich Errichtung und Betrieb genügen und unterliegen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen. Alle Aufzüge, die zur Beförderung von Personen bestimmt sind, gelten als überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen und müssen daher regelmäßig durch Sachverständige wie die TÜV auf Mängel geprüft werden.

Aufzugsanlagen – Prüfungen

Informationen über sicherheitstechnische Maßnahmen bei der Prüfung von Aufzugs- anlagen durch ZÜS

Klarstellung zum Errichterprotokoll nach TRBS 1201 Teil 4

Informationen an Verwender (Arbeitgeber/Betreiber) von Aufzugsanlagen zur Notwendigkeit und zu erforderlichen Mindestangaben

Aktuelles

Anlagensicherheits-Report 2016

Positiver Trend: Die Zahl der geprüften Aufzüge hat sich von 500.000 im Jahr 2014 auf rund 530.000 erhöht.

Anlagensicherheits-Report 2015

Unabhängige Prüfungen sorgen für Sicherheit.