Das gilt besonders für Anlagen, die für viele Menschen im täglichen Leben eine große Rolle spielen, wie Aufzüge. Aufzüge, Lifte, Achterbahnen oder auch Krananlagen müssen besonderen Anforderungen bezüglich Errichtung und Betrieb genügen und unterliegen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen. Alle Aufzüge, die zur Beförderung von Personen bestimmt sind, gelten als überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen und müssen daher regelmäßig durch Sachverständige wie die TÜV auf Mängel geprüft werden.