TÜV-Verband

Klarstellung zum Errichterprotokoll nach TRBS 1201 Teil 4

Aufzug
Aufzug (Fotolia)

Informationen an Verwender (Arbeitgeber/Betreiber) von Aufzugsanlagen zur Notwendigkeit und zu erforderlichen Mindestangaben

Aussagen in der Konformitätserklärung der Aufzugsanlage zur Einhaltung der
VDE-Anforderungen sind ausreichend, sofern sie sich auf die Aufzugsanlage selbst beziehen.
Bei der Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme (PvI) an Anlagen nach Aufzugsrichtlinie wird die Schnittstelle zum Gebäude betrachtet. Nach TRBS 1201-4 ist daher ein Errichterprotokoll erforderlich, das Aussagen zum Anschluss der Aufzugsanlage ab Hauptschalter in Richtung Gebäude bzw. Unterverteilung in Übereinstimmung mit den VDE-Anforderungen enthalten muss. Messwerte sind nicht erforderlich.

VdTÜV-Info zum Download