Anlagensicherheit
Die Inbetriebnahme und der Betrieb von Maschinen oder Anlagen in Industrie und Gewerbe birgt Gefahren. Um das Auftreten von Gefahren für Mensch und Umwelt zu verhindern und den sichereren Betrieb zu gewährleisten, ist die regelmäßige Überprüfung durch neutrale, unabhängige Sachverständige der TÜV als Mitarbeiter von Europäischen Notifizierten Stellen (Notified Bodies) oder Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) wichtig.
Die Notifizierten Stellen werden im Rahmen des Inverkehrbringens von bestimmten, in europäischen Richtlinien geregelten Produkten tätig und prüfen die Konformität dieser Produkte mit den gesetzlichen Vorgaben. Zugelassene Überwachungsstellen erstellen regelmäßig Zustandsbewertungen im Rahmen der erstmaligen oder wiederkehrenden Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen. Die vom verantwortlichen Arbeitgeber auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung der Anlagen festgelegten sicherheitstechnischen Maßnahmen werden bewertet, die Anlage auf ihren Zustand geprüft und die gefundenen Mängel, durch die Personen gefährdet werden können, im Prüfbericht festgehalten. Über auffällige technische Entwicklungen wird im Rahmen des Erfahrungsaustausches informiert und notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden gemeinsam festgelegt.
Auch andere technische Einrichtungen, wie z. B. Rohrfernleitungen, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder bestimmte Anlagen, die unter das Immissionsschutzrechtfallen, werden von dazu anerkannten Mitarbeitern der TÜV geprüft und bewertet.