Elektro- und Gebäudetechnik
Die Sicherheit von Gebäuden und technischen Anlagen wird grundsätzlich durch die Sicherheit von elektrischen Anlagen mit bestimmt. Dabei steht nicht nur der Schutz gegen elektrischen Schlag, also der unmittelbare Personenschutz, im Fokus, sondern auch die Wirkung elektrischer Anlagen und Einrichtungen als Zündquelle für Brände.
Neben den Sachversicherungen erheben auch die Verordnungsgeber der Länder über die Landes-Bauordnungen Anforderungen an den Brandschutz von Gebäuden, insbesondere an Brandmelde- und -alarmierungsanlagen, an Anlagen zur Entrauchung oder zur sicheren Stromversorgung auch im Brandfall.