Eine zweite Aufgabe ist die Ereignisbewertung, wenn es etwa einen Vorfall gegeben hat. Dann muss man bewerten, welche sicherheitstechnische Bedeutung der Vorfall hatte, in welchem Zustand die Anlagen sind, ob die geplanten Abhilfemaßnahmen wirksam sind. Alle zehn Jahre wird die Anlage von vorne bis hinten begutachtet.