TÜV-Verband

Erfahrungsaustausch zugelassener Überwachungsstellen (ZÜS)

Überwachungsbedürftige Anlagen werden nach der Betriebssicherheitsverordnung von Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ZLS ist deren Anerkennungsstelle und fordert von den ZÜS einen Erfahrungsaustausch.
EK ZÜS-Beschlüsse
EK ZÜS-Beschlüsse

Der ZÜS-Erfahrungsaustauschkreis EK ZÜS hat u. a. die Aufgabe, den fachlichen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten und Erkenntnisse auszutauschen, soweit dies der Verhinderung von Schadensfällen dient. Die EK ZÜS-Geschäftsstelle wird vom VdTÜV betreut. Der EK ZÜS hat drei ständige Arbeitskreise für folgende Tätigkeitsbereiche eingerichtet:

AK ZÜS 1 Druckanlagen: Arbeitskreis zugelassener Überwachungsstellen für den Tätigkeitsbereich Druckgeräte und einfache Druckbehälter
AK ZÜS 2 Aufzugsanlagen: Arbeitskreis zugelassener Überwachungsstellen für den Tätigkeitsbereich Aufzugsanlagen
AK ZÜS 3 Brand- und Explosionsschutz: Arbeitskreis zugelassener Überwachungsstellen für den Tätigkeitsbereich erlaubnispflichtige und nicht-erlaubnispflichtige Ex-Anlagen

    Beschlüsse werden allein vom EK ZÜS gefasst. Dabei wird zwischen externen (allen Interessenten zugänglichen) und internen (nur den Mitgliedern und ständigen Gästen des EK ZÜS zugänglichen) Beschlüssen unterschieden. Ständige Gäste des EK ZÜS sind Vertreter von Bund, Ländern und ZLS.

    EK ZÜS-Beschlüsse

    Externe EK ZÜS Beschlüsse (Stand 30.10.2020)

    TRBS-Regelwerk

    Ein anwenderfreundliches Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung