TÜV-Verband

EK ZÜS-Beschlüsse

Die vom EK ZÜS verabschiedeten Beschlüsse sind für die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) im Rahmen ihrer Tätigkeit verbindlich. Ihr Inhalt bezieht sich auf die Prüfaufgaben von ZÜS an überwachungsbedürftigen Anlagen. Durch sie werden konsistente Prüfungen und vergleichbare Ergebnisse erzielt. Die Einhaltung der Beschlüsse bei den ZÜS wird durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) überprüft.

Die ZÜS haben ihrem Handeln u. a. diese Beschlüsse zu Grunde zu legen. Die externen Beschlüsse sollen gemäß Geschäftsordnung in geeigneter Form veröffentlicht werden. Das geschieht über die Homepage des VdTÜV als Geschäftsstelle des EK ZÜS. Bei den Beschlüssen wird zwischen Beschlüssen für alle ZÜS-Tätigkeitsbereiche „ZÜS B“ und Beschlüssen für die Tätigkeitsbereiche Druckanlagen „ZÜS BD“, Aufzugsanlagen „ZÜS BA“ und Brand- und Ex-Anlagen „ZÜS BE“ unterschieden.

Mit Stand 30.10.2020 enthalten die Dokumentenordner:

B - Überwachungsbedürftige Anlagen: 1 Dokument
BA - Aufzugsanlagen: 6 Dokumente
BD - Druckanlagen: 11 Dokumente
BE - Brand- und Ex-Anlagen: 4 Dokumente