EK ZÜS-Beschlüsse
Die vom EK ZÜS verabschiedeten Beschlüsse sind für die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) im Rahmen ihrer Tätigkeit verbindlich. Ihr Inhalt bezieht sich auf die Prüfaufgaben von ZÜS an überwachungsbedürftigen Anlagen. Durch sie werden konsistente Prüfungen und vergleichbare Ergebnisse erzielt. Die Einhaltung der Beschlüsse bei den ZÜS wird durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) überprüft.