Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen von Aufzügen sind im Jahr 2019 rund 4.200 Anlagen wegen „gefährlicher Mängel“ sofort stillgelegt worden. Das ist ein Ergebnis des Anlagensicherheits-Report 2020.
Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wird es voraussichtlich zu einem kräftigen Anstieg der Mängelquoten kommen. Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle Aufzüge in Deutschland mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein, über das ein Notdienst ständig erreichbar ist. Ende 2020 läuft die fünf Jahre dauernde Übergangsfrist für die Nachrüstung der Anlagen ab. Nach Schätzung des TÜV-Verbands sind aktuell 15 bis 20 Prozent aller Aufzugsanlagen noch nicht ausreichend ausgestattet.
Die Prüforganisationen begrüßen die geplante gesetzliche Neuordnung der Sicherheitsprüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen wie Aufzüge, Anlagen mit Brand- und Explosionsgefahr oder Dampf- und Druckanlagen, fordern aber inhaltliche Nachbesserungen beim Schutz vor Cyberangriffen, denn bisher haben die Prüfer:innen keinen ausreichenden Zugang zu den digitalen Systemen der Anlagen und den notwendigen Daten.
Im Anlagensicherheits-Report sind die Mängelstatistiken aller Prüfungen enthalten, die von den Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) im Jahr 2019 vorgenommen wurden. Zu den geprüften Anlagen gehören neben Aufzügen auch Druckbehälteranlagen wie beispielsweise Gasspeicher und Dampfkessel sowie bestimmte Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen), darunter Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen.
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