Erfahrungsaustausch zugelassener Überwachungsstellen (ZÜS)
Überwachungsbedürftige Anlagen werden nach der Betriebssicherheitsverordnung von Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ZLS ist deren Anerkennungsstelle und fordert von den ZÜS einen Erfahrungsaustausch.