TÜV-Verband

TRBS-Regelwerk

Die Schaffung eines einheitlichen, anwenderfreundlichen und EU-konformen Betriebs- und Anlagensicherheitsrechts ist das Ziel der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die am 3. Oktober 2002 in Kraft trat. Alle Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen sind in der Betriebssicherheitsverordnung zusammengefasst.
Rohrleitungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lässt sich zur Ausgestaltung der neuen Verordnung von Experten beraten und rief im Jahr 2003 den Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) ins Leben, an dessen Arbeit der VdTÜV und seine Mitglieder maßgeblich beteiligt sind. Um die Arbeiten im ABS und seinen Unterausschüssen optimal zu begleiten, strukturierte man im VdTÜV den Bereich der Anlagentechnik so um, dass mit den neu geschaffenen Leitstellen des Verbandes die Gliederung der Gremien des ABS weitgehend gespiegelt werden.

Anwenderfreundlichkeit für Arbeitgeber und Betreiber

Die wichtigste Aufgabe des ABS ist die Konkretisierung der in der Betriebssicherheitsverordnung gestellten Anforderungen. Dazu soll er ein einheitliches, schlankes technisches Regelwerk erstellen.

Adressaten der TRBS sind Arbeitgeber und Betreiber, die durch das Regelwerk Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Maßnahmen finden.

Jeder TRBS ist der Hinweis vorangestellt, dass die jeweilige Regel den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene wiedergibt sowie gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen entspricht. Bei der Anwendung von beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der BetrSichV für sich geltend machen. Wählt er andere Lösungen, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.

TRBS schaffen Klarheit bei der Auslegung der Betriebssicherheitsverordnung

Zum Ende des Jahres 2018 waren 17 TRBS mit teilweise mehreren Teilen veröffentlicht. Sie umfassen unter anderem grundlegende Regeln über Struktur und Anwendung der TRBS, Gefährdungsbeurteilung, Prüfung von Arbeitsmitteln und Gefährdungen durch Wechselwirkung, aber auch Themen wie die Prüfung der erforderlichen Explosionssicherheit und mechanische Gefährdungen. Weitere Regeln werden sukzessive bei Bedarf folgen.