TÜV-Verband

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

EMV-Nachweis in atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsverfahren
AKW Kernkraftwerk
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Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) ist in Kernkraftwerken (KKW) von besonderer Sicherheitsrelevanz. Die EMV-Bedingungen, die dort vorhanden sind, lassen sich mit denen in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen nicht vergleichen. Derzeit gibt es aber für die in einem KKW herrschenden komplexen elektromagnetischen Felder keine Regelwerke. Die kerntechnischen Abteilungen der TÜV haben daher einen Leitfaden entwickelt, um die EMV der elektrischen Einrichtungen des Sicherheitssystems in deutschen Kernkraftwerken nachweisen zu können. Die TÜV haben als zugezogene Sachverständige in atomrechtlichen Verfahren ihr Wissen und ihre einschlägigen Erfahrungen in den Leitfaden mit einfließen lassen.

Die Erstellung des Leitfadens war notwendig geworden, da derzeit keine geeignete deutsche bzw. europäische Norm für die EMV des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken verfügbar ist. Mit der Anwendung des Leitfadens können alle Beteiligten (Betreiber, Errichter, Gutachter) die EMV der sicherheitsrelevanten und der sonstigen Einrichtungen in einem Kernkraftwerk koordinieren.

Ein Nachweis mit dem Ziel einer CE-Kennzeichnung für Kernkraftwerke im Sinne des deutschen Gesetzes über die EMV von Betriebsmitteln (EMVG) ist mit dem EMV-Leitfaden nicht beabsichtigt. Da jedoch die EMV-Koordination diverser Systeme und Geräte untereinander in einer Anlage im Vordergrund steht, ist der EMV-Leitfaden  auch eine wertvolle Hilfestellung für andere komplexe Industrieanlagen, in denen Sicherheit und Verfügbarkeit eine wichtige Rolle spielen.