TÜV-Verband

VdTÜV-Postionspapier zu Sicherheitsstromquellen

Immer öfter wird von Brandschutzgutachtern angeführt, dass die sogenannte „Sprinklerschaltung“ in allen Bundesländern als gleichwertige Maßnahme zu einer Sicherheitsstromversorgung bereits genehmigt wurde. Deshalb werden in letzter Zeit immer wieder Brandschutzkonzepte entwickelt, in denen die Sprinklerschaltung mit einem besonders gesicherten (dualen) Netz verwechselt wird oder der Unterschied zwischen notwendigen Versorgungszeiten mit und den Standzeiten des Funktionserhaltes nicht bekannt ist.

Eine Sprinklerschaltung hat die Aufgabe, dass Einrichtungen für die Brandbekämpfung (z. B. automatische Feuerlöschanlagen) funktionsfähig bleiben, wenn aus Gründen des Personenschutzes die elektrischen Anlagen durch die Feuerwehr abgeschaltet werden. Die Forderung der Sprinklerschaltung ergibt sich aus VdS CEA 4001, VdS 2092, aus dem europäischen Regelwerk (CEA 4001) und aus der harmonisierten DIN EN 12845.

Die im Brandfall erforderlichen Sicherheitseinrichtungen zur Evakuierung eines Gebäudes (z. B. Brandmelde- oder Alarmierungsanlagen, Entrauchungsanlagen) sind über Stromquellen nach den Anforderungen für elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke (Sicherheitsstromversorgung) zu betreiben. Bei der "Sprinklerschaltung" handelt es sich nicht um eine "Sicherheitsstromversorgung" im herkömmlichen Sinn, da hier die zweite vom Stromnetz unabhängige Energieversorgung (z. B. durch einen Ersatzstromerzeuger) fehlt. Für die Sicherheitsstromversorgung gelten neben den baurechtlichen Vorschriften parallel die als Regel der Technik im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes eingeführten Normen DIN VDE 0100-560 und -718.

Somit hat die Sprinklerschaltung keine Beziehung zu einer Sicherheitsstromversorgung im Sinne des Baurechts, da unterschiedliche Aufgaben bestehen. Daraus ergibt sich, dass die Sprinklerschaltung nicht als eine einer Ersatzstromversorgung gleichwertige Maßnahme zur sicheren Stromversorgung angesehen werden kann.

Grundlage für die Prüfung der Sicherheitsstromversorgungsanlage für eine bauliche Anlage durch technische Prüfsachverständige ist die technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslands, die sich auf die vorgenannten Normen stützt. Das Fehlen der zweiten Energiequelle würde somit bei der Prüfung als gefährlicher Mangel eingestuft.

Das vollständige VdTÜV-Positionspapier finden Sie unten zum Download.