Nach der Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV), gehören auch die aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen, die für die sichere Verwendung der Aufzugsanlage erforderlich sind, zur Prüfung. Der Verwender (Arbeitgeber/Betreiber) der Aufzugsanlage hat die ZÜS über diese aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen zu informieren.
Die VdTÜV-Leitstelle Fördertechnik stellt die folgende Anwendungsempfehlung zur Verfügung.