TÜV-Verband

Leitfaden zur sicheren Verwendung von Personen- und Lastenaufzügen nach dem Stand der Technik

Aufzug
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Der Verwender (Arbeitgeber/Betreiber) darf nach der Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) nur Arbeitsmittel (gilt auch für überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen) zur Verfügung stellen, die nach dem Stand der Technik sicher verwendet werden können. Gegebenenfalls sind hierfür zusätzliche Maßnahmen zu ermitteln und umzusetzen. Erst dann darf der Aufzug dem Benutzer zur Verfügung gestellt werden.

Die VdTÜV-Leitstelle Fördertechnik stellt die folgende Anwendungsempfehlung zur Verfügung.