Die wesentliche Voraussetzung für einen funktionstüchtigen, gemeinsamen europäischen Eisenbahn-Binnenmarkt besteht im nahtlosen Zusammenwachsen der europäischen Anforderungen, der Vermeidung von nationalen Besonderheiten und einem vereinheitlichten, transparenten
europäischen Zulassungsprozess.
Die TÜV-Gesellschaften als kompetente Stellen, mit ihren weltweit rund 1000 Miarbeitern in der Bahntechnik, übernehmen in den Bereichen Bewertung, Zertifizierung, Testverfahren, Technikbetreuung und Weiterbildung Komplettdienstleistungen für ihre Kunden in nahezu allen EU-Mitgliedstatten.
Die Bestätigung der Unabhängigkeit und der Kompetenz einer Benannten Stelle, Prüfstelle und Zertifizierungsstelle erfolgt in der Regel über die jeweilige nationale Akkreditierungsstelle als hoheitliche Aufgabe. Die Benennung und Überwachung der Benannten Stellen führen die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten durch.