TÜV-Verband

Eisenbahnbinnenmarkt verwirklichen

Die Schiene ist für die Mobilität der Menschen und den Transport von Gütern eines der wichtigsten Verkehrsträger in Europa. Voraussetzung für einen einheitlichen europäischen Eisenbahn-Binnenmarkt ist ein effizientes, harmonisiertes wie auch sicheres Zulassungssystem für Schienenfahrzeuge und Bahntechnikkomponenten. Vor diesem Hintergrund ist die europäische Gesetzgebung gefordert, die Techniksäule des Vierten Eisenbahnpakets voranzubringen. Nationale Sonderregelungen sind abzubauen. EU-Vorgaben im technischen Bereich sind einheitlich auszulegen und ein europäisches Zulassungsverfahren ist zu etablieren.
Bahn Schiene train
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Abläufe und Zuständigkeiten im europäischen Zulassungsverfahren sind zwischen der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) und den nationalen Eisenbahnbehörden unter enger Einbindung von Notifizierten Stellen eindeutig zu regeln; die ERA überwacht die Zulassungsprozesse. Im Konfliktfall vermitteln von der ERA unabhängige Beschwerdekammern.

Die Notifizierten Stellen müssen bei der Ausarbeitung von Eisenbahnsicherheits- und Interoperabilitätszielen mit ihren Experten in den ERA-Fachgremien vertreten sein. Die Anforderungen an die Notifizierten Stellen müssen europaweit einheitlich geregelt werden, um ein hohes Sicherheits- und Qualitätsniveau zu erzielen. Die Kompetenzfeststellung der Notifizierten Stellen muss entsprechend des „Neuen Konzepts“ auf Grundlage einer nationalen Akkreditierung unabhängig von der Eisenbahnbehörde erfolgen. Nur ein europäisch harmonisiertes Regelwerk ermöglicht einen Eisenbahn-Binnenmarkt.

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