Pkw müssen in der Regel alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Der rechtliche Rahmen für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Die Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr sowie die Überwachungsorganisationen der TÜV und andere Prüforganisationen sorgen flächendeckend für eine Entlastung des Staates im Bereich der technischen Sicherheit von Fahrzeugen.