Um Fahrzeuge erstmalig für den Verkehr zulassen zu können, benötigt der Fahrzeughersteller (OEM) eine Typgenehmigung. Diese wird von den europäischen Typgenehmigungsbehörden, in Deutschland: das Kraftfahrbundesamt (KBA), erteilt. Für die Erlangung einer solchen Genehmigung bedarf es zahlreicher europäisch-harmonisierter Prüfungen aller Fahrzeugbestandteile, die der OEM zusammen mit den Technischen Diensten der TÜV-Gesellschaften erbringt und zur Genehmigung einreicht.
Der am 27. Januar 2016 veröffentlichte Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Fahrzeugtypgenehmigung soll den geltenden europäischen Rechtsrahmen stärken und konsequent weiterentwickeln. Das zukünftige Typgenehmigungsverfahren muss effizient sein und sicherstellen, dass alle in Verkehr gebrachten Fahrzeuge den rechtlichen und normativen Anforderungen entsprechen. Der VdTÜV hat hierzu Stellung bezogen und in einer aktuellen Position Änderungsvorschläge aufgezeigt. Mit diesen Anpassungen kann die neue Verordnung einen signifikanten Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Typgenehmigungsverfahrens sowie der Marktüberwachung und damit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes in Europa leisten. Zudem wird hierdurch die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes für Fahrzeuge und die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie in Europa gestärkt.