TÜV-Verband

Sicherheit und Qualität auf der Schiene

Die TÜV als Garanten für den Eisenbahnsektor
Bahn Schiene © Oleksiy Mark Fotolia
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Umweltschutz, Bevölkerungswachstum und Globalisierung sind drei globale Megatrends, die eine Renaissance der Bahn im 21. Jahrhundert herbeiführen. Für die Menschen in Deutschland und Europa ist der Schienenverkehr eines der wichtigsten Verkehrsmittel, der Mobilität für alle garantiert. Eine Mobilitätsgarantie, gute Rahmenbedingungen für die Schiene und ein fairer Wettbewerb im Eisenbahnsektor, der sich an Kundenwünschen orientiert, sind essenziell für den Wohlstand ganzer Volkswirtschaften. Entscheidend für die Verkehrsunternehmen ist ein einfaches wie auch sicheres Zulassungsmanagement von Schienenfahrzeugen und Bahntechnikkomponenten.

Gegenwärtig werden mit der Eisenbahn in Europa mehr als acht Milliarden Strecken pro Jahr zurückgelegt und zehn Prozent aller Güter befördert. Der Umsatz des europäischen Eisenbahnsektors beläuft sich auf rund 73 Milliarden Euro bei 800.000 Beschäftigten. Der Eisenbahnsektor spielt zudem eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der gestiegenen Nachfrage und der Überlastung im Verkehrsbereich sowie in Bezug auf die gesicherte Versorgung mit Kraftstoffen und die Reduzierung von CO2-Emissionen. Fakt ist aber auch, dass gegenwärtig viele europäische Eisenbahnmärkte entgegen der Trends stagnieren oder sogar schrumpfen. Mit dem Vierten Eisenbahnpaket hat sich Anfang 2013 die Europäische Kommission vorgenommen, einen einheitlichen europäischen Eisenbahnraum bis zum Ende dieses Jahrzehnts zu schaffen.

Grenzüberschreitende Zugzulassungen in Europa heute

Die EU-Kommission beabsichtigt mit der technischen Säule des Vierten Eisenbahnpakets die Effizienz des Verkehrssystems Schiene zu steigern. Die folgenden Zahlen zeigen die aktuelle Dimension und die Herausforderungen im Eisenbahnsektor auf, die die EU-Kommission zum Handeln veranlassten. Europa verfügt derzeit über 11.000 nationale technische Vorschriften, die die Betriebsverfahren regeln und die von meist unterschiedlich geprägten staatlichen Behörden erlassen wurden. Diese Zersplitterung bedeutet, dass sich die Kosten, denen sich ein Hersteller gegenübersieht, um ein Eisenbahnfahrzeug zuzulassen, auf bis zu sechs Millionen Euro belaufen und zwar in einem Verfahren, das bis zu zwei Jahre dauern kann. Zehn Prozent der Kosten für Baumuster und Herstellung einer Lokomotive sind Verwaltungslasten. Diese Kosten erhöhen sich potenziell, wenn ein Fahrzeug in mehreren EU-Mitgliedstaaten in Betrieb gehen soll. Unter diesen Bedingungen ist es unmöglich, dass neue Betreiber auf den Plan treten, die den Wettbewerb im Bahnsektor stärken können. Gleichzeitig werden einem Sektor Ressourcen für die Innovation entzogen, dessen interne und externe Wirtschaftlichkeit an ein stetig hohes Niveau von Technik und Qualität gekoppelt ist.

Pläne der EU für eine einheitliche Schienenfahrzeugzulassung

Der EU-Kommissionsvorschlag zum Vierten Eisenbahnpaket will die Zeit, die ein neues Unternehmen braucht, um sich auf dem Markt zu etablieren, um 20 Prozent verkürzen. Parallel dazu sollen in der gleichen Größenordnung die Fristen und Kosten für die Hersteller verringert werden, um das rollende Material zu zertifizieren. Insgesamt können nach Berechnungen der EU-Kommission in den nächsten Jahren über 500 Millionen Euro eingespart und so die führende Stellung der europäischen Eisenbahnindustrie auf den Weltmärkten gestärkt werden. Auf der einen Seite soll die Europäische Eisenbahnagen in eine zentrale Stelle verwandelt werden, die zukünftig ein europaweit gültiges Sicherheitszertifikat für die Schienenfahrzeuge und einen europäischen Fahrzeugpass ausstellt, der das Inverkehrbringen bescheinigt, wobei die Inbetriebnahme in der Verantwortung der Betreiber bleibt. Auf der anderen Seite will der Vorschlag die interne Verwaltung nationaler Sicherheitsbehörden (in Deutschland das Eisenbahn-Bundesamt) transparenter und einfacher gestalten. Diese nationalen Stellen werden ihre Rolle bei der Überwachung und Überprüfung der nationalen Vorschriften ausbauen, um Redundanzen oder Widersprüche zur entsprechenden europäischen Norm zu vermeiden. Der Vorschlag macht zudem die Zulassungsverfahren transparenter, die sich in der Regulierung der Benannten Stellen zur Konformitätsbewertung niederschlagen, um sie an den Beschluss EG über die Vermarktung von Erzeugnissen anzupassen. Dies gewährleistet Transparenz, technische Kompetenz der beteiligten Stellen und Vertrauen in ihre Entscheidungen.

Reform der Zulassungsverfahren in Deutschland

In Deutschland arbeitet ein Runder Tisch im Bundesverkehrsministerium mit Vertretern der Bahnindustrie und des Eisenbahn-Bundesamts an einer Anpassung der Genehmigung zur Inbetriebnahme von Schienenfahrzeugen nach europäischen Anforderungen. Im Mittelpunkt stehen die Fragen: Wie lassen sich Prozesse zur Zulassung von Schienenfahrzeugen verschlanken? Wie können Hersteller in dem Zusammenhang besser planen und mehr Eigenverantwortung übernehmen? Eine exklusive Rolle wird dabei den kompetenten Stellen – den Benannten Stellen (NoBos), den Benannten Beauftragten Stellen (DeBos) und den Bewertungsstellen (AsBos) – zukommen. Damit entsteht in Deutschland aktuell die Notwendigkeit, passende und europakonforme Verfahren zur Feststellung der Kompetenzen dieser Stellen vorzubereiten und zu etablieren. Bereits im Sommer 2013 konnten die Gespräche am Runden Tisch erste Erfolge erzielen: Das Zulassungsverfahren für Schienenfahrzeuge wurde auf freiwilliger Basis in einem „Memorandum of Understanding“ insofern neu geregelt, dass in einer Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Verankerung alle Beteiligten große Teile der Prüfverantwortung des Eisenbahn-Bundesamts auf neutrale Organisationen („Dritte“) übertragen werden. Hintergrund ist, dass durch die EU-Interoperabilitätsrichtlinie (2008/57/EG), die aktuell im Rahmen der technischen Säule des Vierten Eisenbahnpakets überarbeitet wird, der Zulassungsprozess von Eisenbahnfahrzeugen an die europarechtlichen Vorgaben angepasst und damit auch die Rahmenbedingungen für eine Neugestaltung dieses Prüfprozesses mit neutralen Organisationen neu definiert werden mussten.

Kein Eisenbahnpaket im Jahr 2014

Das Europäische Parlament hat über die Gesetzentwürfe des Vierten Eisenbahnpakets im Februar 2014 in erster Lesung abgestimmt, um den bisher erreichten Kompromiss für das nächste Parlament (EP-Wahlen im Mai) zunächst festzuhalten. In ihrem Votum hielten die Parlamentarier explizit fest, dass das Fachwissen der unabhängigen Konformitätsbewertungsstellen in Zukunft stärker genutzt werden muss. Der Europäische Rat konnte seine Beratungen zum Vierten Eisenbahnpaket noch nicht beenden. Obwohl der griechische Verkehrsminister noch Ende Januar 2014 im Parlament zusagte, die technische Säule des Pakets auf das Arbeitsprogramm seiner Präsidentschaft zu setzen, wurden die Signale durch den griechischen Vorsitz wenig später auf Rot gestellt. Damit wird die Schaffung eines gemeinsamen Eisenbahnraums in Europa um mindestens ein Jahr verschoben. Es bleibt zu hoffen, dass unter italienischer Ratspräsidentschaft (zweite Jahreshälfte 2014) die technische Säule des Vierten Eisenbahnpakets gesondert beraten werden kann, um auf diese Weise zügiger zu einem Abschluss zu kommen. In Deutschland sollen die erforderlichen Gesetze und Verordnungen zur Anpassung der Inbetriebnahmegenehmigungen demnächst vorgelegt werden.