Das AD 2000-Regelwerk
                   Wer als Unternehmer in Deutschland Druckgeräte betreibt, ist seit der Verabschiedung der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2002 vor eine große Herausforderung gestellt: Durch eine genaue Gefährdungsanalyse ist er verpflichtet, die Prüfintervalle für eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), wie z.B. die TÜV, eigenverantwortlich festzulegen.
                
            
            
        
                             
                             
                             
 
          
         
          
         
          
         ist eine geschützte Marke
 ist eine geschützte Marke