TÜV-Verband

Das AD 2000-Regelwerk

Wer als Unternehmer in Deutschland Druckgeräte betreibt, ist seit der Verabschiedung der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2002 vor eine große Herausforderung gestellt: Durch eine genaue Gefährdungsanalyse ist er verpflichtet, die Prüfintervalle für eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), wie z.B. die TÜV, eigenverantwortlich festzulegen.