TÜV-Verband

Das AD 2000-Regelwerk

Wer als Unternehmer in Deutschland Druckgeräte betreibt, ist seit der Verabschiedung der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2002 vor eine große Herausforderung gestellt: Durch eine genaue Gefährdungsanalyse ist er verpflichtet, die Prüfintervalle für eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), wie z.B. die TÜV, eigenverantwortlich festzulegen.
Dampf Druck-Steam Pressure
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Eine wesentliche Entlastung für den Betreiber bedeutet daher die Gewissheit, dass ein Druckgerät bereits in der Herstellung durch seine so genannte „Beschaffenheit“ den wesentlichen Sicherheitsanforderungen entspricht. Der Betreiber entscheidet bei der Bestellung eines Druckgerätes über die Bestellspezifikation (z. B. durch Bestellung nach AD 2000), ob die maximalen Prüffristen für die wiederkehrende Prüfung der Anlage vergeben werden können.

Für Hersteller wie Betreiber von Druckgeräten ist daher ein klares, verständliches und anwenderfreundliches Regelwerk unerlässlich, das ihnen in allen Fragen der Sicherheit eine verlässliche Hilfestellung gibt.

Von „AD“ zu „AD 2000“

Das AD 2000-Regelwerk konkretisiert alle wesentlichen Sicherheitsanforderungen, die nach der europäischen Druckgeräterichtlinie (DGRL) beachtet werden müssen. Es erfüllt selbstverständlich die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der DGRL und setzt aber darüber hinaus den hohen Qualitätsstandard des AD-Regelwerkes fort. Im Wettbewerb mit den anderen nationalen Regelwerken und den EN 13445 (unbefeuerte Druckgeräte) sowie EN 13480 (Rohrleitungen), welche die Beschaffenheit von Druckgeräten regeln, erfreut sich das deutsche Regelwerk wegen seiner in sich geschlossenen und logischen Form großer Beliebtheit.

Dem AD 2000-Regelwerk liegt eine langfristige Verbändevereinbarung von FDBR, DGUV, VCI, VDMA, VDEh, VGB Power Tech e.V. und VdTÜV zugrunde. Es ist also kein Regelwerk ausschließlich der TÜV, sondern ein Gemeinschaftswerk der Verbände, das von einem Großteil der deutschen Industrie getragen und fortentwickelt wird.

Im Zuge der fortschreitenden Einführung harmonisierter Normen wurde auch dem Regelwerk der Arbeitsgemeinschaft Druckgeräte (AD-Regelwerk), das in aufwändiger Detailarbeit zum AD 2000-Regelwerk überarbeitet wurde, eine DIN EN-Norm (13445) als Pendant geschaffen. Diese Norm stellt ebenfalls die Einhaltung der wesentlichen Sicherheitsanforderungen aus Anhang I der DGRL sicher, ist jedoch unübersichtlich und teilweise noch nicht ausgereift.

Das AD 2000-Regelwerk im Wettbewerb

Nur wenige hielten es für möglich: seit seiner Überführung von „AD“ in „AD 2000“ ist das druckgeräterichtlinienkonforme AD 2000-Regelwerk weiterhin sehr erfolgreich. Neben seiner Ausrichtung auf Qualität, Sicherheit und Konformität - mit den wesentlichen Anforderungen der Druckgeräterichtlinie - ist es vor allem die Klarheit in den Prüfaussagen, die das AD 2000-Regelwerk für den Anwender so wertvoll macht: Eindeutige Auslegungs-, Beurteilungs-, Prüf- und Dokumentationsanforderungen sind im besten Sinne „Made in Germany“. Für die hohe Akzeptanz auch außerhalb Deutschlands sorgt, neben der übersichtlichen Struktur und den hohen Anforderungen an die Qualität der Druckgeräte, die in englischer Sprache erhältliche Fassung des Regelwerkes.

Das AD 2000-Regelwerk steht für die in Deutschland bewährte, produktbezogene Sicherheitsphilosophie, die nicht nur zu einer weltweit beispielhaften Anlagensicherheit, sondern auch zu einer herausragenden Anlagenverfügbarkeit (= Produktivität) geführt hat. „AD 2000“ befindet sich nicht in Konkurrenz zur Druckgeräterichtlinie, sondern spezifiziert und präzisiert die allgemein gefassten Anforderungen der Richtlinie und EN-Normen im Sinne einer zusätzlichen Qualitätsspezifikation. Damit entlastet das AD 2000-Regelwerk vor allem den Betreiber von der zusätzlichen Arbeit der Spezifizierung von Qualitätsanforderungen, um die erwartete und gewohnte Betriebssicherheit sicher zu stellen. Insbesondere für die deutsche Industrie ist das AD 2000-Regelwerk von einer nicht zu unterschätzenden wirtschaftlichen Bedeutung. So bewahrt das AD 2000-Regelwerk zum Beispiel die deutsche Wirtschaft vor teuren Schnittstellenproblemen in bestehenden Anlagen. Auslegung, Herstellung und Qualitätssicherung können ohne große Probleme weiterhin auf den bekannten Grundlagen erfolgen. Das AD 2000-Regelwerk ist aber auch ein Wettbewerbsargument. Deutsche Sicherheitsphilosophie, gepaart mit überzeugender Herstellungsqualität, kann im Wettbewerb einen entscheidenden Pluspunkt darstellen. Der Aspekt der durch konsequente Anwendung des AD 2000-Regelwerkes gesteigerten Verfügbarkeit von komplexen Industrieanlagen kann nicht genug hervorgehoben werden. Die im europäischen Vergleich besonders großzügigen Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen begründet sich auf den hohen Anforderungen des „AD 2000“ an die Beschaffenheit. Es ist daher nicht verwunderlich, dass der AD-Arbeitskreis, die dort beteiligten Verbände und letztlich die direkt mitarbeitenden Personen, mit hohem Engagement an einer Fortentwicklung des AD 2000-Regelwerkes arbeiten.