Durch die Maßnahmen zur Verminderung der Ausbreitung des Corona-Virus ergeben sich auch einige Konsequenzen für Tätigkeiten im Bereich der AwSV. Nachdem auf eine Anfrage an den Bund-Länder-Arbeitskreis „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BLAK UmwS) nur einige Antworten eingegangen sind, hat sich der Koordinierungskreis der Sachverständigenorganisationen nach § 55 AwSV am 25. März in einer Videokonferenz mit einigen der Konsequenzen beschäftigt. Auf diese Empfehlung des Koordinierungskreises sind einige Stellungnahmen eingegangen, die berücksichtigt wurden.