Fragen und Antworten des VdTÜV zur AwSV
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) des Bundes ist im Wesentlichen seit dem 1. August 2017 in Kraft und ersetzt die bisherigen landesrechtlichen Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS).
Durch diese Umstellung haben sich zahlreiche Fragenergeben, die den Sachverständigen der Mitglieder des VdTÜV von Betreibern, anderen Sachverständigen, aber auch einzelnen Behörden gestellt wurden. Der VdTÜV-Arbeitskreis „Wassergefährdende Stoffe“ hat deshalb beschlossen, diese gesammelten Fragen zu beantworten und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.
Die Antworten geben die einstimmige Meinung der in dem Arbeitskreis mitwirkenden Technischen Leiter der folgenden Sachverständigenorganisation wieder (in alphabetischer Reihenfolge der Mitglieder):
- BASF SE
- Evonik Technology & Infrastructure GmbH
- SGS TÜV Saar GmbH
- TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
- TÜV Nord Systems GmbH & Co KG
- TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
- TÜV SÜD Industrie Service GmbH
- TÜV SÜD Chemie Service GmbH
- TÜV Thüringen e. V.