TÜV-Verband

Eignungsfeststellung gemäß § 63 Wasserhaushaltsgesetz

Mit Wirkung zum 28. Januar 2018 wurde der § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) grundlegend geändert. Da seit dem Jahr 2016 die Landesbauordnungen, auf die sich der ehemalige § 63 WHG wesentlich berufen hat, massiv geändert wurden, ist bei vielen Betroffenen Unsicherheit über die bei einer Eignungsfeststellung durch die zuständige Behörde zu beachtenden Inhalte des Paragrafen aufgekommen. Der als Download zur Verfügung stehende Text will dazu eine nicht verbindliche Hilfestellung geben.
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Darin sind Erfahrungen aus zahlreichen Diskussionen über die Anwendung des neugefassten § 63 WHG eingeflossen.

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