TÜV-Verband

Anforderungen an Flächen vor Gefahrstoffcontainern

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) besagt, dass „eine Fläche, von der aus eine Anlage mit wassergefährdenden Stoffen befüllt wird oder von der aus Behälter oder Verpackungen mit wassergefährdenden Stoffen in eine Anlage hineingestellt oder aus einer Anlage genommen werden, […] Teil dieser Anlage“ ist. Diese Anforderung wird zurzeit intensiv diskutiert. Der TÜV-Verband und die in seinem Arbeitskreis „Wassergefährdende Stoffe“ vertretenen technischen Leiter der Sachverständigenorganisationen nach AwSV seiner Mitglieder möchten mit diesem Diskussionsbeitrag eine Anregung zu einer sachgerechten und dem Schutzziel des § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) entsprechenden Vorgehensweise liefern.

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