TÜV-Verband

Studie verdeutlicht: MPU schützt vor Rückfällen

Nur wenige alkoholauffällige Fahrer werden nach einer positiven Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wieder rückfällig. Dies geht aus einer repräsentativen Studie des Zentrums für Evaluation und Methoden (ZEM) an der Rheinischen Friedrichs-Wilhelm-Universität Bonn, im Auftrag des Verbandes der TÜV e.V. (VdTÜV), hervor. Untersucht wurde die Bewährung im Straßenverkehr von 1600 ehemaligen MPU-Teilnehmern über einen Zeitraum von drei Jahren.

Deutlich über 90 Prozent aller Fahrer, die durch die MPU ihre Fahrerlaubnis wiedererhalten hatten, wurden nicht mehr rückfällig. Sie bekamen ihr problematisches Verhalten dauerhaft in den Griff. Die Experten konnten in ihrer Studie nachweisen, dass mit der MPU die Rückfallhäufigkeit bei Alkoholfahrern mit massiven Verhaltensproblemen auf dem gleichen niedrigen Niveau liegt wie bei minderschweren Fällen, bei denen lediglich eine Ordnungswidrigkeit vorlag.

Dadurch wurde eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Straßenverkehr erst möglich. Dies kann als Hinweis darauf angesehen werden, dass durch eine MPU eine echte Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten angestoßen wird: Schutz vor Rückfällen durch die MPU bedeutet Schutz vor schweren und schwersten Unfällen.

Untersucht wurde die Verkehrsbewährung von 1600 Personen, die zwischen November 2005 und Oktober 2006 Fahreignungsbegutachtungen (MPU) in den beteiligten Organisationen absolvierten. Das Bewährungsergebnis wurde über einen Zeitraum von drei Jahren nach der MPU anhand von Abfragen aus dem Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überprüft. Die Gruppe der Teilnehmer an der Studie (MPU-Gruppe) bestand aus Klienten der beteiligten Organisationen, proportional zu den jeweiligen Untersuchungszahlen aller Alkoholfragestellungen.

Jeweils zur Hälfte hatten sie bei der MPU eine positive Prognose oder eine Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer nach § 70 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erhalten. Als Vergleichsgruppe wurde mit Unterstützung des KBA eine zeitlich und räumlich parallelisierte Stichprobe von 3200 Kraftfahrern gezogen, die mit einer Alkohol-Ordnungswidrigkeit (OWi) im Straßenverkehr auffällig geworden waren, ohne dass die Fahrerlaubnis entzogen oder die Eignung in Frage gestellt worden wäre.

Als Rückfallkriterium wurde jede in Verbindung mit Alkohol stehende Tat gewertet, die innerhalb von drei Jahren nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bzw. nach der letzten Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

Studie: Hilger, N., Ziegler, H., Rudinger, G., DeVol, D., Jansen, J., Laub, G., Müller, K. & Schubert, W. (2012). EVA-MPU – Zur Legalbewährung alkoholauffälliger Kraftfahrer nach einer medizinisch-psychologischen Fahreignungsbegutachtung (MPU). Zeitschrift für Verkehrssicherheit, Sonderdruck zum Verkehrsgerichtstag 2012.