TÜV-Verband

Glossar

Hier erklärt der VdTÜV alle wichtigen Begriffe kurz und verständlich.

Akkreditierung
Benannte Stelle (BS)
Betriebssicherheitsverordnung
CE-Kennzeichnung
Fahrzeugprüfung/ Fahrzeugüberwachung
GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit)
Hauptuntersuchung (Fahrzeugprüfung)
Konformitätsbewertung
Marke TÜV
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Notified Body (NB)
Notifizierung
Sicherheit technischer Anlagen
TÜV-Unternehmen


A

Akkreditierung

Das Vertrauen in Zertifikate, Inspektionen, Prüfungen oder Kalibrierungen hängt von der Kompetenz desjenigen ab, der die Prüfung und Zertifizierung durchführt. Stellen, die wie die TÜV Konformitätsbewertungen durchführen, müssen ihre Kompetenz gegenüber einer unabhängigen Akkreditierungsstelle nachweisen. Sie müssen zeigen, dass sie ihre Tätigkeiten fachlich kompetent, unter Beachtung gesetzlicher sowie normativer Anforderungen und auf international vergleichbarem Niveau erbringen. Die Vorgehensweise bei der Akkreditierung ist in der internationalen Norm ISO 17011 festgelegt.

Stark vereinfacht geht es bei der Akkreditierung darum, Prüfer dahingehend zu prüfen, ob sie in der Lage sind, anforderungsgerecht und korrekt zu handeln. Durch diese „Prüfung der Prüfer“ wird eine Voraussetzung dafür geschaffen, dass Behörden öffentliche Aufgaben auf Private übertragen können. Nach europäischem Recht darf es in jedem Mitgliedsstaat der EU nur jeweils eine staatliche oder staatlich beliehene Akkreditierungsstelle geben.

In Deutschland ist die Akkreditierung eine hoheitliche Aufgabe des Bundes und durch das Akkreditierungsstellengesetz geregelt. Beliehen in Deutschland ist die DAkkS GmbH [www.dakks.de]. Es ist die deutsche nationale Akkreditierungsstelle nach der Verordnung 765/2008 EG. Sie ist konkurrenzlos.

Die Akkreditierer sind weltweit durch die Dachverbände IAF (International Accreditation Forum) für Zertifizierungsstellen und ILAC (International  Laboratory Accreditation) für Inspektionsstellen und Prüflabore zusammengeschlossen. Die Akkreditierer-Verbände haben in Verträgen die gegenseitige Anerkennung ihrer Akkreditierungsleistungen vereinbart und prüfen sich deshalb gegenseitig. Für den Bereich der Europäischen Union gibt es darüber hinaus den von der EU-Kommission legitimierten, regionalen Akkreditierer-Verband EA (European co-operation for Accreditation), der die speziellen gesetzlichen Anforderungen des freien europäischen Warenverkehrs berücksichtigt. Die EA-Mitglieder evaluieren sich gegenseitig. Ziel dieses Verfahrens ist es, innerhalb der EU eine zuverlässige und gleichwertige Konformitätsbewertung in allen Mitgliedsstaaten zu erreichen. Die DAkkS ist von der EA evaluiert und anerkannt. Nur hier kann eine in Deutschland ansässige Konformitätsbewertungsstelle einen Antrag auf Akkreditierung stellen.

Akkreditierung ist nach Verordnung 765/2008 EG die bevorzugte Voraussetzung für eine Notifizierung als Benannte Stelle. Akkreditiert werden kann aber auch im nicht gesetzlich geregelten Bereich.


B

Benannte Stelle (BS)

Als Benannte Stelle (BS) oder Notified Body (NB) wird eine Prüf- und Zertifizierungsstelle bezeichnet, die nach europäischem Recht von einer Behörde für die Durchführung spezifischer Aufgaben anerkannt wurde. Eine Reihe von europäischen Richtlinien schreiben vor, dass ein Hersteller vor dem Anbringen der CE-Kennzeichnung und dem Inverkehrbringen, eine Konformitätsbewertung von einer Benannten Stelle für seine Produkte durchführen lassen muss.

Die Benennung oder Notifizierung erfolgt durch die zuständige nationale Behörde des Mitgliedslandes, in dem die BS ihren Sitz hat. Ihre Dienste dürfen die BS dann in jedem Land der EU ausüben. Mit dem Anerkennungsverfahren geht in der Regel eine Akkreditierung durch die jeweilige nationale Akkreditierungsstelle einher. Bei manchen EG-Richtlinien ist die Notifizierung ein reiner Rechtsakt, manchmal müssen gegenüber der notifizierenden Behörde aber auch weitere formale oder fachliche Qualifikationsnachweise geführt werden. Die notifizierende Behörde meldet die von ihr Benannten Stellen an die EU-Kommission, die sie dann im zentralen Register NANDO als Notified Body für eine spezielle Richtlinie einträgt [http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/].

EG-Richtlinien, die Prüfungen durch Benannte Stellen vorsehen, beinhalten sicherheits- oder umweltrelevante Aspekte.


Betriebssicherheitsverordnung

siehe „Sicherheit technischer Anlagen


C

CE-Kennzeichnung

Verbraucher finden auf zahlreichen Produkten die sogenannte CE-Kennzeichnung. Der Hersteller ist durch europäische Richtlinien oder Verordnungen verpflichtet, sie anzubringen. Er erklärt damit gegenüber den Behörden, insbesondere der Marktüberwachung, dass sein Produkt sämtliche Anforderungen der entsprechenden EU-Gesetzgebung erfüllt. Es handelt sich also um eine Herstellerselbsterklärung und nicht um ein Prüfzeichen, das von einer unabhängigen Prüfstelle, wie z. B. dem TÜV, vergeben wird und das wieder entzogen werden kann, falls die Anforderungen nicht (mehr) erfüllt sind. Die Prüfverfahren (auch Konformitätsbewertung genannt), welche die EU-Gesetzgebung vorsieht, können je nach Produkt unterschiedlich sein. Auch deshalb ist die CE-Kennzeichnung im Gegensatz zum deutschen GS-Zeichen für den Verbraucher ungeeignet.

Die Bestimmungen zur CE-Kennzeichnung sind in der Verordnung 765/2008 niedergelegt [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:218:0030:0047:de:PDF], Artikel 30 und im Beschluss 768/2008 geregelt, [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:218:0082:0128:de:PDF] Artikel R12.


F

Fahrzeugprüfung/ Fahrzeugüberwachung

siehe „Hauptuntersuchung


G

GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit)

Auf das deutsche GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) als Verbraucher zu achten, ist eine gute Entscheidung. Es besagt, dass eine unabhängige zugelassene Prüfstelle, eine sogenannte GS-Stelle, die Sicherheit des Produkts geprüft hat und zwar den Prototyp sowie die Produktion des Produktes in Serie. Das Zeichen weist auf eine erhöhte Sicherheit hin, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen an Produkte (CE-Kennzeichnung) hinausgeht. Durch die umfassende Prüfung ist sichergestellt, dass das Produkt den einschlägigen Normen entspricht und der Hersteller die Grenzwerte für Schadstoffe einhält. Auch die Funktionalität der Ware wird geprüft.

Das GS-Zeichen ist zwar vom Gesetzgeber im deutschen Produktsicherheitsgesetz geregelt, wird aber auf freiwilliger Basis auf Antrag des Herstellers vergeben. Es umfasst eine Prüfung des Baumusters sowie eine fortlaufende Fertigungsstättenüberwachung. Durch die Baumusterprüfung wird der Nachweis erbracht, dass das geprüfte Baumuster den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit von Personen sowie anderer einschlägiger Rechtsvorschriften entspricht. Im Zuge der im Regelfall jährlichen Fertigungsstättenüberwachng wird überprüft, ob das hergestellte Produkt noch dem geprüften Baumuster entspricht. Zudem wird dabei eine Überprüfung der Qualitäts- und der Endprodukteprüfung vorgenommen. Der Verbraucher kann am Logo der Prüfstelle neben dem GS-Zeichen erkennen, wer das Produkt unabhängig geprüft hat. Für den Verbraucher leistet es eine wertvolle Zusatzinformation und Orientierungshilfe beim Kauf von Produkten. Die Bestimmungen zum GS-Zeichen sind im Produktsicherheitsgesetz geregelt [http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/prodsg_2011/gesamt.pdf], Abschnitt 5.


H

Hauptuntersuchung (Fahrzeugprüfung)

Der Gesetzgeber schreibt regelmäßige technische Untersuchungen der Kraftfahrzeuge vor, um deren Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit zu gewährleisten. Jeder Fahrzeughalter muss sein Auto in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen. Pkw müssen in der Regel alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Der rechtliche Rahmen für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Die Technischen Prüfstellen (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr der TÜV übernehmen diese Aufgabe und sorgen somit für eine Entlastung des Staates im Bereich der technischen Sicherheit von Fahrzeugen.
Anfang der 90er Jahre fiel das TÜV-Monopol zur Fahrzeug-Überwachung (HU). Seitdem bieten neben den TÜV auch andere Prüfgesellschaften Fahrzeugüberwachungen nach gesetzlichen Vorgaben an wie: DEKRA, GTÜ, KÜS, FSP.


K

Konformitätsbewertung

Die Liberalisierung des Welthandels hat zu einem enormen Strom von Waren und Dienstleistungen geführt. Die Anforderungen an die Qualität von Produkten nehmen angesichts der steigenden Ansprüche von Verbrauchern, Unternehmen und Gesetzgebern stetig zu. Objektive Prüfungen, Kalibrierungen, Inspektionen oder Zertifizierungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Qualität und Sicherheit sollen verlässlich sein und im gesetzlich regulierten Bereich einem (sicherheits-) technischen Mindestniveau entsprechen. Produkte müssen konform mit den Normen, Richtlinien und Gesetzen sein. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften objektiv zu bestätigen, ist Aufgabe der Konformitätsbewertung.

Im Konformitätsbewertungsverfahren wird geprüft, ob spezifische Anforderungen an ein Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt sind. Konformitätsbewertung schließt weitere Tätigkeiten, wie Prüfung, Inspektion oder Zertifizierung, mit ein.

Konformitätsbewertung wird von Konformitätsbewertungsstellen (KBS) durchgeführt. Im gesetzlich geregelten Bereich ist dafür eine Notifizierung durch eine Befugnis-erteilende Behörde erforderlich. Im freiwirtschaftlichen Bereich ist eine Akkreditierung ein qualifizierendes Merkmal, das den Zugang zum Markt erleichtert.


M

Marke TÜV

Die Marke TÜV ist eine zugunsten der TÜV-Organisationen sowie des VdTÜV geschützte Marke von sehr hohem Bekanntheitsgrad. Sie ist das Kennzeichen der TÜV-Prüfgesellschaften, das nur von einem Technischen Überwachungs-Verein (TÜV) oder einer TÜV-Tochtergesellschaft verwendet werden darf. Die TÜV-Unternehmen genießen in sämtlichen operativen Geschäftsfeldern eine ausgezeichnete Reputation bezüglich Neutralität und Sachkunde, worauf der hohe Wert und Bekanntheitsgrad der Marke TÜV maßgeblich zurückzuführen ist. Die Marke TÜV genießt aufgrund der vorgenommenen offiziellen Registrierungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Harmonisierungsamt für den Europäischen Binnenmarkt (HABM) sowie zahlreichen ausländischen Markenämtern nahezu weltweit umfassende markenrechtliche Bestandskraft.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet sich und andere. Auch Fahrer, die sehr viele Punkte gesammelt haben, sind eine potentielle Gefahr. Die Gerichte oder kommunale Behörden können solchen Verkehrsteilnehmern die Fahrerlaubnis entziehen. Die Begutachtungsstellen für Fahreignung bei den TÜV unterstützen Autofahrer beim Wiedererlangen der Fahrerlaubnis. Bestehen von Seiten der Führerscheinstelle  Zweifel an der Kraftfahreignung, kann ein verkehrsmedizinisches Gutachten oder auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Die MPU bietet die Chance, Zweifel an der Fahreignung auszuräumen und den Führerschein wieder zurück zu erhalten. Eine gezielte und seriöse Vorbereitung auf die MPU kann die Chancen verbessern, diese mit einem positiven Ergebnis abzuschließen und die Fahrerlaubnis dauerhaft zu behalten.


N

Notified Body (NB)

siehe „Benannte Stelle


Notifizierung

Etwas zu können, kompetent für eine Aufgabe wie z. B. die Konformitätsbewertung zu sein, beinhaltet im gesetzlich geregelten Bereich noch nicht automatisch, dass man es auch tun darf. Die Erlaubnis, Konformitätsbewertungen durchführen zu dürfen, muss eine Befugnis-erteilende Behörde erteilen. Man nennt diesen Vorgang Notifizierung oder Benennung. Dadurch wird man zur Notified Body oder Benannten Stelle und darf, wenn europäisches Recht zu Grunde liegt, seine Dienstleistung europaweit anbieten. Eine Akkreditierung ist für eine Notifizierung zwar förderlich und durch die Kommission erwünscht aber nicht zwangsläufig immer erforderlich.In einer Reihe von europäischen Richtlinien ist gefordert, dass Hersteller ihre Produkte vor dem Inverkehrbringen von einer Notified Body prüfen lassen müssen.


S

Sicherheit technischer Anlagen

Technische Anlagen müssen in Deutschland so betrieben werden, dass sie für Mensch und Umwelt keine Gefahr darstellen. Bei einem hohen Gefahrenpotential spricht man von „überwachungsbedürftigen Anlagen“. Dabei handelt es sich z. B. um Aufzugsanlagen, Tankstellen, Chemieanlagen, Dampfkessel oder Lageranlagen. Sie müssen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) – z. B. einem TÜV-Unternehmen – geprüft werden. Im Vordergrund steht dabei der der Schutz der Beschäftigten und der Schutz unbeteiligter Personen (Drittschutz). Die Prüfungen müssen höchsten Standards entsprechen. So darf das Prüfergebnis nicht von wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber, Betreiber, Errichter oder Instandhalter einer Anlage abhängen. Deshalb muss die Unabhängigkeit der ZÜS von diesen Unternehmen gewährleistet sein. Damit die ZÜS tätig sein dürfen, müssen sie strenge Qualitätsstandards gegenüber der sie zulassenden Behörde nachweisen. Die ZÜS und deren Sachverständige müssen somit hohen Anforderungen und Ausbildungsstandards genügen und umfassende technische Kenntnisse besitzen.

Die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen ist ein Teil des Schutzkonzepts, das in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gefordert wird. Sie regelt neben dem Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, auch die Bereitstellung von Arbeitsmitteln einschließlich Anlagen durch den Arbeitgeber (bzw. Betreiber) und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte.

Das zugehörige technische Regelwerk (Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS) wird vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.


T

TÜV-Unternehmen

Die Bezeichnung TÜV steht für eingetragene technische Überwachungsvereine, die technische Sicherheitsprüfungen als unabhängige dritte Institution nach gesetzlichen Vorgaben durchführen. Im 19. Jahrhundert gründeten Wirtschaftsunternehmen, die überwachungsbedürftige Anlagen betrieben, die ersten Dampfkessel-Überwachungs-Vereine als Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft. Ziel war und ist es heute noch, Mensch, Umwelt und Sachgüter vor den Gefahren der Technik zu schützen, z. B. um Unfälle zu vermeiden. Alle Gesellschaften, die die Bezeichnung „TÜV“ heute führen, gehören zu mindestens 25,1 % einem Technischen Überwachungs-Verein e. V. an, der überwiegend von einer großen Anzahl namhafter Industrie- und Wirtschaftsunternehmen getragen wird.

Die frühere zumeist bundeslandbezogene regionale Abgrenzung in Deutschland ist infolge der Liberalisierung aufgehoben worden. Die deutschen TÜV-Gesellschaften teilen sich heute in sechs Organisationen auf, die im Wettbewerb zueinander stehen: TÜV SÜD, TÜV Rheinland, TÜV NORD, TÜV Thüringen, TÜV Hessen und TÜV Saarland. Zudem gibt es noch den TÜV AUSTRIA in Österreich. Gegründet vor über 150 Jahren als Überwachungs-Vereine für Dampfkessel in der industriellen Revolution, sind die TÜV-Unternehmen heute weltweit tätige technische Dienstleister, mit dem Ziel, den technsichen Fortschritt sicher zu gestalten. Maßgebliche Eckpunkte bei der Arbeit der TÜV-Unternehmen sind: Kompetenz, Vertrauen und Objektivität.

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