TÜV-Verband

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Sicherheit technischer Anlagen

Technische Anlagen müssen in Deutschland so betrieben werden, dass sie für Mensch und Umwelt keine Gefahr darstellen. Bei einem hohen Gefahrenpotential spricht man von „überwachungsbedürftigen Anlagen“. Dabei handelt es sich z. B. um Aufzugsanlagen, Tankstellen, Chemieanlagen, Dampfkessel oder Lageranlagen. Sie müssen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) – z. B. einem TÜV-Unternehmen – geprüft werden. Im Vordergrund steht dabei der der Schutz der Beschäftigten und der Schutz unbeteiligter Personen (Drittschutz). Die Prüfungen müssen höchsten Standards entsprechen. So darf das Prüfergebnis nicht von wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber, Betreiber, Errichter oder Instandhalter einer Anlage abhängen. Deshalb muss die Unabhängigkeit der ZÜS von diesen Unternehmen gewährleistet sein. Damit die ZÜS tätig sein dürfen, müssen sie strenge Qualitätsstandards gegenüber der sie zulassenden Behörde nachweisen. Die ZÜS und deren Sachverständige müssen somit hohen Anforderungen und Ausbildungsstandards genügen und umfassende technische Kenntnisse besitzen.

Die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen ist ein Teil des Schutzkonzepts, das in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gefordert wird. Sie regelt neben dem Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, auch die Bereitstellung von Arbeitsmitteln einschließlich Anlagen durch den Arbeitgeber (bzw. Betreiber) und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte.

Das zugehörige technische Regelwerk (Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS) wird vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.

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