TÜV-Verband

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Konformitätsbewertung

Die Liberalisierung des Welthandels hat zu einem enormen Strom von Waren und Dienstleistungen geführt. Die Anforderungen an die Qualität von Produkten nehmen angesichts der steigenden Ansprüche von Verbrauchern, Unternehmen und Gesetzgebern stetig zu. Objektive Prüfungen, Kalibrierungen, Inspektionen oder Zertifizierungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Qualität und Sicherheit sollen verlässlich sein und im gesetzlich regulierten Bereich einem (sicherheits-) technischen Mindestniveau entsprechen. Produkte müssen konform mit den Normen, Richtlinien und Gesetzen sein. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften objektiv zu bestätigen, ist Aufgabe der Konformitätsbewertung.

Im Konformitätsbewertungsverfahren wird geprüft, ob spezifische Anforderungen an ein Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt sind. Konformitätsbewertung schließt weitere Tätigkeiten, wie Prüfung, Inspektion oder Zertifizierung, mit ein.

Konformitätsbewertung wird von Konformitätsbewertungsstellen (KBS) durchgeführt. Im gesetzlich geregelten Bereich ist dafür eine Notifizierung durch eine Befugnis-erteilende Behörde erforderlich. Im freiwirtschaftlichen Bereich ist eine Akkreditierung ein qualifizierendes Merkmal, das den Zugang zum Markt erleichtert.

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