TÜV-Verband

A

Akkreditierung

Das Vertrauen in Zertifikate, Inspektionen, Prüfungen oder Kalibrierungen hängt von der Kompetenz desjenigen ab, der die Prüfung und Zertifizierung durchführt. Stellen, die wie die TÜV Konformitätsbewertungen durchführen, müssen ihre Kompetenz gegenüber einer unabhängigen Akkreditierungsstelle nachweisen. Sie müssen zeigen, dass sie ihre Tätigkeiten fachlich kompetent, unter Beachtung gesetzlicher sowie normativer Anforderungen und auf international vergleichbarem Niveau erbringen. Die Vorgehensweise bei der Akkreditierung ist in der internationalen Norm ISO 17011 festgelegt.

Stark vereinfacht geht es bei der Akkreditierung darum, Prüfer dahingehend zu prüfen, ob sie in der Lage sind, anforderungsgerecht und korrekt zu handeln. Durch diese „Prüfung der Prüfer“ wird eine Voraussetzung dafür geschaffen, dass Behörden öffentliche Aufgaben auf Private übertragen können. Nach europäischem Recht darf es in jedem Mitgliedsstaat der EU nur jeweils eine staatliche oder staatlich beliehene Akkreditierungsstelle geben.

In Deutschland ist die Akkreditierung eine hoheitliche Aufgabe des Bundes und durch das Akkreditierungsstellengesetz geregelt. Beliehen in Deutschland ist die DAkkS GmbH [www.dakks.de]. Es ist die deutsche nationale Akkreditierungsstelle nach der Verordnung 765/2008 EG. Sie ist konkurrenzlos.

Die Akkreditierer sind weltweit durch die Dachverbände IAF (International Accreditation Forum) für Zertifizierungsstellen und ILAC (International  Laboratory Accreditation) für Inspektionsstellen und Prüflabore zusammengeschlossen. Die Akkreditierer-Verbände haben in Verträgen die gegenseitige Anerkennung ihrer Akkreditierungsleistungen vereinbart und prüfen sich deshalb gegenseitig. Für den Bereich der Europäischen Union gibt es darüber hinaus den von der EU-Kommission legitimierten, regionalen Akkreditierer-Verband EA (European co-operation for Accreditation), der die speziellen gesetzlichen Anforderungen des freien europäischen Warenverkehrs berücksichtigt. Die EA-Mitglieder evaluieren sich gegenseitig. Ziel dieses Verfahrens ist es, innerhalb der EU eine zuverlässige und gleichwertige Konformitätsbewertung in allen Mitgliedsstaaten zu erreichen. Die DAkkS ist von der EA evaluiert und anerkannt. Nur hier kann eine in Deutschland ansässige Konformitätsbewertungsstelle einen Antrag auf Akkreditierung stellen.

Akkreditierung ist nach Verordnung 765/2008 EG die bevorzugte Voraussetzung für eine Notifizierung als Benannte Stelle. Akkreditiert werden kann aber auch im nicht gesetzlich geregelten Bereich.

A B C F G H K M N S T