TÜV-Verband

N

Notified Body (NB)

siehe „Benannte Stelle

Notifizierung

Etwas zu können, kompetent für eine Aufgabe wie z. B. die Konformitätsbewertung zu sein, beinhaltet im gesetzlich geregelten Bereich noch nicht automatisch, dass man es auch tun darf. Die Erlaubnis, Konformitätsbewertungen durchführen zu dürfen, muss eine Befugnis-erteilende Behörde erteilen. Man nennt diesen Vorgang Notifizierung oder Benennung. Dadurch wird man zur Notified Body oder Benannten Stelle und darf, wenn europäisches Recht zu Grunde liegt, seine Dienstleistung europaweit anbieten. Eine Akkreditierung ist für eine Notifizierung zwar förderlich und durch die Kommission erwünscht aber nicht zwangsläufig immer erforderlich.In einer Reihe von europäischen Richtlinien ist gefordert, dass Hersteller ihre Produkte vor dem Inverkehrbringen von einer Notified Body prüfen lassen müssen.

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