TÜV-Verband

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Hauptuntersuchung (Fahrzeugprüfung)

Der Gesetzgeber schreibt regelmäßige technische Untersuchungen der Kraftfahrzeuge vor, um deren Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit zu gewährleisten. Jeder Fahrzeughalter muss sein Auto in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen. Pkw müssen in der Regel alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Der rechtliche Rahmen für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Die Technischen Prüfstellen (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr der TÜV übernehmen diese Aufgabe und sorgen somit für eine Entlastung des Staates im Bereich der technischen Sicherheit von Fahrzeugen.
Anfang der 90er Jahre fiel das TÜV-Monopol zur Fahrzeug-Überwachung (HU). Seitdem bieten neben den TÜV auch andere Prüfgesellschaften Fahrzeugüberwachungen nach gesetzlichen Vorgaben an wie: DEKRA, GTÜ, KÜS, FSP.

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