Der VdTÜV folgte dem Aufruf der Politik und legte den Grundstein für das heutige Systemzertifikat „Sicherheit im Busbetrieb“. Dabei konnte der Verband auf profunde Kenntnisse und langjährige Erfahrungen seiner Mitglieder aus den Bereichen Fahrzeugüberwachung und Zertifizierung zurückgreifen. Praktische Erfahrungen, die im Zuge einer Pilotzertifizierung gewonnen wurden, ergänzten das vorhandene TÜV-Know-how.
Die Experten entwickelten für den Reise- und Linienbusbetrieb einen Kriterienkatalog, bestehend aus Pflicht- und Zusatzpunkten. Er ist praxiserprobt und gliedert sich in die drei Säulen Unternehmen/Organisation, Fahrer und Omnibus. Nach diesen Kriterien beurteilen die TÜV-Experten die Busunternehmen, ihre Fahrzeuge und die Fahrer vor Ort in einem umfassenden Audit.
Unternehmen, die an der Zertifizierung erfolgreich teilnehmen, erhalten seit 2004 das Systemzertifikat „Sicherheit im Busbetrieb“. Kontinuierlich arbeiten die TÜV zusammen mit Landes- und Bundesverbänden der Bus- und Touristikbranche an der Weiterentwicklung des Systemzertifikats im Sinne der Busunternehmen und Busreisenden. Dadurch konnte eine flächendeckende Angebotsstruktur aufgebaut und mit dem hinterlegten Kriterienkatalog bundesweit ein einheitlicher Standard sichergestellt und umgesetzt werden. Dieser wird durch den beim VdTÜV eingerichteten Lenkungskreis Bussicherheit kontinuierlich fortgeschrieben und den aktuellen Gegebenheiten angepasst
Damit wurde der Wunsch der Politik und der Öffentlichkeit nach einem Gütesiegel erfüllt. Es enthält Kriterien, die über die gesetzlich geforderten weit hinausgehen. Das Zertifikat „Sicherheit im Busbetrieb“ ist bundesweit einheitlich und für Unternehmer wie Endverbraucher transparent und nachvollziehbar.
Auch aus dem Sektor der Beförderung von Menschen mit Behinderung gab es zunehmende Nachfrage nach einer Zertifizierung. TÜV und Dekra entwickelten daraufhin 2009 das Zertifikat „Sichere Beförderung von Menschen mit Behinderung“. Auch hier haben die Fachleute einen bundesweit einheitlichen Standard mit transparenten und nachvollziehbaren Kriterien geschaffen.
Gerade die Beförderung kranker und behinderter Menschen erfordert besondere Aufmerksamkeit und stellt hohe Anforderungen an Unternehmen und Fahrpersonal. Zwar gibt es auch hier eine Reihe gesetzlicher Grundlagen, in denen die wesentlichsten Voraussetzungen geregelt sind. Aber optimale Sicherheit wird erst durch das Zusammenspiel aller drei Säulen (Unternehmen/Organisation, Fahrer und Fahrzeug) erreicht. Basierend auf den Erfahrungen mit den Busbetrieben passten die Experten den Kriterienkatalog an die ganz speziellen Anforderungen für die Beförderung kranker und behinderter Menschen an. Um allen Fahrgästen und auch den Angehörigen ein sichereres Gefühl zu geben, können Beförderungsunternehmen die System- und Sicherheitsexperten von TÜV und DEKRA beauftragen, ihre Qualität und Sicherheitsmaßnahmen auf Grundlage dieses speziell abgestimmten Kriterienkataloges überprüfen zu lassen.
Bei den Systemzertifikaten für Busse und für die Beförderung von Menschen mit Behinderung müssen die Unternehmer alle Pflichtkriterien sowie in jeder der drei Säulen mindestens 70 Prozent der Zusatzkriterien erfüllen. Das Zertifikat hat einen Geltungsbereich von drei Jahren und wird durch jährliche Wiederholungsaudits auf Einhaltung kontrolliert. Der Unternehmer verpflichtet sich, bei den Reaudits den jeweils gültigen Kriterienkatalog zur Anwendung kommen zu lassen. So ist sichergestellt, dass die aktuellsten Sicherheitsstandards und Kriterien im Markt umgesetzt werden.