Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist zukünftig begrenzt, d. h. das neue Dokument muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden auf 15 Jahre befristet. Lediglich das Dokument muss erneuert werden, die Fahrerlaubnis bleibt unverändert erhalten. Nach Ablauf der Frist müssen die Führerscheindokumente umgetauscht werden. Es sind keine zusätzlichen Tests vorgesehen, die Führerscheinbesitzer müssen lediglich ihr Bild und gegebenenfalls ihre persönlichen Daten aktualisieren. Bis 2033 müssen alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine zum ersten Mal umgetauscht werden.
Durch die Umsetzung der dritten EU-Führerscheinrichtlinie werden auch zwei neue Fahrerlaubnisklassen AM und A2 eingeführt, die bestehende Klassen ersetzen bzw. zusammenführen.
Durch die Anpassung der nationalen Klasse M in die neue Klasse AM werden auch dreirädrige Fahrzeuge (Trikes) in Abhängigkeit ihrer Motorleistung sowie vierrädriger Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h (jetzige Klasse S) in die A-Klassen integriert. Zudem gewinnt bei den Motorradklassen der sukzessive Erfahrungsaufbau von Fahranfängern an Bedeutung. Dass bedeutet, dass Fahrschüler, die zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwerben, leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse erhalten. Jedoch erhält der Fahranfänger nach zwei Jahren nicht mehr automatisch uneingeschränkt die Klasse A, wie dies bei der Klasse A bisher noch teilweise möglich ist. Der Direkteinstieg ist nun bereits mit 24 Jahren möglich.
Die Anhängerregelung wird bei der Klasse B einfacher sein. Es werden nun alle Anhänger über 750 kg ohne Einschränkung fahren können, die die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeugen mit Anhänger von 3,5 t nicht überschreiten. Durch eine zusätzliche Fahrerschulung lässt sich die Gesamtmasse noch auf 4,25 t erweitern. Im Führerschein erscheint dann die Schlüsselnummer 96.
Es gibt zudem noch die Klasse BE. Bei dieser Klasse wird nur die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3,5 t beschränkt. Über diesem Anhängergewicht ist nur noch die Klasse C1E zu erwerben mit einer zulässigen Gesamtmasse von 12 t. Bei den Klassen C und CE ist zudem das Mindestalter auf 21 Jahre und bei der Klasse D auf 24 Jahre angehoben worden.