TÜV-Verband

Datenschutz

Der sichere und vertrauensvolle Umgang mit personenbezogenen Daten ist ein Grundrecht.

Informationstechnik mit digitaler Datenverarbeitung und Datenübermittlung erfasst mittlerweile nahezu alle Lebensbereiche der Menschen. Deswegen ist eine intensive politisch-rechtliche Fokussierung auf die Anforderungen des Datenschutzes über die geltenden nationalstaatlichen Staats- und Rechtsstrukturen erforderlich.

Oberstes Ziel muss es sein, Markt- und Bürgervertrauen durch entsprechende Datenschutztransparenz bei Produkten, Dienstleistungen, Unternehmen und relevanten Prozessen insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnik zu bilden. Ein zeitgemäßes Datenschutzrecht hat jedoch nicht nur die Datenschutzfunktion im Auge, sondern vermittelt zugleich auch einen Gestaltungsanspruch des Betroffenen: Jedes Individuum soll selbstbestimmt entscheiden können, wie viele personenbezogene Daten und Informationen er anderen gegenüber preisgibt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz und für die Wahrung der Selbstbestimmung eine Grundvoraussetzung einer Informationsgesellschaft.

Der Datenschutz muss im Binnenmarkt auf eine zeitgemäße Rechtsgrundlage gestellt sein, um den Verbrauchern die nötige Sicherheit zu geben und praktische Lösungen für Unternehmen zu bieten. Im Rahmen ihrer Digital Single Market Strategie hatte die EU-Kommission 2012 eine Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie angestoßen. Die Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, auch als General Data Protection Regulation geführt, trat am 05. Mai 2016 in Kraft. Bis zum 6. Mai 2018 müssen die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Gesetzgebungen angepasst haben.