Konformitätsbewertung
Für bestimmte Eigenschaften und die Beschaffenheit von Objekten können detaillierte Beschreibungen oder konkrete Anforderungen festgelegt sein. Auf dieser Grundlage kann dann ermittelt werden, ob die jeweiligen Anforderungen erfüllt sind, das Objekt also konform mit den Festlegungen ist. So werden zum Beispiel Verbraucherprodukte, Arbeitsprozesse, Managementsysteme, Personen oder ganze Organisationen einer Konformitätsbewertung unterzogen, deren Ergebnis die Erfüllung festgelegter Anforderungen bestätigt.
Konformitätsbewertungsarten
Es gibt unterschiedliche Arten der Konformitätsbewertung, welche durch internationale Normen definiert werden. Damit besteht eine geeignete Herangehensweise an die jeweilige Bewertung unterschiedlicher Objekte:
- Die Prüfung ist die Anwendung eines Prüfverfahrens, zum Beispiel für Materialien, einzelne Proben oder gefertigte Produkte. Das Ergebnis ist ein Prüfbericht.
- Die Inspektion beinhaltet die Untersuchung eines Objektes und den Vergleich entweder mit spezifisch festgelegten Anforderungen oder mit allgemeinen Anforderungen basierend auf einer sachverständigen Beurteilung. Damit enthält ein Inspektionsbericht eine Konformitätsaussage.
- Die Zertifizierung erfolgt durch unabhängige Drittparteien, die weder Hersteller oder Anbieter (erste Partei) noch Kunde oder Verbraucher (zweite Partei) des zertifizierten Objektes sind. Eine Zertifizierung umfasst stets die Evaluierung des Objektes, die Bewertung der Ergebnisse und die Bestätigung der Konformität.
- Die Validierung und die Verifizierung finden Anwendung im Bereich der Treibhausgasemissionen. Sie resultiert in einer Erklärung der bewertenden Stelle zur Zuverlässigkeit der Emissionsberichte
Beteiligte Parteien
Die Ausführung dieser Konformitätsbewertungsarten wird nach der Beziehung zwischen den beteiligten Parteien unterschieden.
Erste Parteien gelten als am wenigsten unabhängig und sind in der Regel die Hersteller oder Anbieter.
Eine zweite Partei unterhält eine Beziehung mit der ersten Partei, zum Beispiel als Kunde oder Verbraucher.
Nur eine Drittpartei erfüllt die Kriterien der höchsten Unabhängigkeit, ohne Einfluss auf Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Errichtung, Beschaffung, Besitz, Benutzung oder Instandhaltung der bewerteten Objekte.
Diese Grundsätze und Anforderungen an die Konformitätsbewertung sind in internationalen Normen der Reihe ISO/IEC 17000 ff. sowie ISO 14065 festgelegt. Sie finden in verschiedenen Wirtschafts- und Rechtsräumen Anwendung, wie zum Beispiel dem europäischen Binnenmarkt.