TÜV-Verband

Dienstleistungsrichtlinie: Qualität und Sicherheit durch Zertifizierung

Die Dienstleistungsrichtlinie wurde in Europa zunächst kontrovers diskutiert. Dabei geht es dem europäischen Gesetzgeber vor allem um eines: Dienstleister sollen ein höheres Maß an Rechtssicherheit erhalten, wenn sie von den im EG-Vertrag bereits garantierten Grundfreiheiten (Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit) Gebrauch machen wollen.
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Von der Dienstleistungsrichtlinie soll nach Intention der EU-Kommission ein positiver Effekt auf Wachstum und Beschäftigung im europäischen Dienstleistungssektor ausgehen, der aktuell bereits die Hälfte des BIP und etwa dreiviertel der Gesamtbeschäftigung innerhalb der EU generiert.

Der Vorstoß der EU geht zurück auf die im Jahr 2000 verabschiedete „Lissabon-Strategie“. Der ursprüngliche Kommissionsentwurf aus dem Jahr 2004 wurde nach intensiven Verhandlungen im Europaparlament abgeschwächt und am 12. Dezember 2006 verabschiedet.

Der VdTÜV begrüßt den Binnenmarkt für Dienstleistungen

Insbesondere Zertifizierungen von Dienstleistungen durch unabhängige Dritte (Third Parties) sollten genutzt werden, um bei Dienstleistern und Verbrauchern gleichermaßen berechtigtes Vertrauen in Qualität und Sicherheit zu schaffen. Hindernisse und Rechtsunsicherheiten auf dem Weg zu einem funktionierenden Binnenmarkt müssen schrittweise beseitigt werden. Der VdTÜV begrüßt daher die in der Dienstleistungsrichtlinie verankerten Ziele. Allerdings muss sichergestellt sein, dass europaweit zumindest ein einheitliches Mindestmaß an Qualität und Sicherheit von Dienstleistungen erhalten bleibt. Besonders bei Dienstleistungen mit einem erhöhten Gefährdungs- und Gefahrenpotenzial für die Allgemeinheit sollte über einheitliche hohe Mindeststandards nachgedacht werden.

Der VdTÜV unterstützt

  • Die freiwillige Zertifizierung von Dienstleistungen durch unabhängige Dritte (Third Parties) zur Qualitätssicherung und Sicherheitsgewähr von Dienstleistungen und der Schaffung von Transparenz bei den Verbrauchern ("Maßnahmen zur Qualitätssicherung", vgl. Art. 26 der Richtlinie);
  • die Etablierung einheitlicher europäischer Mindeststandards für sicherheitsrelevante Dienstleistungen;
  • starken Verbraucherschutz, Informationspflichten der Dienstleister und Informationsaustausch über die Qualität von Dienstleistern durch harmonisierte Rechtsvorschriften für einen europaweit gleichwertigen Schutz der Allgemeinheit;
  • sämtliche Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene, die zur Steigerung der Sicherheit und Qualität des europäischen Dienstleistungssektors einen substanziellen Beitrag leisten;
  • faire Wettbewerbsbedingungen für Dienstleister und den Abbau unverhältnismäßiger Beschränkungen für Dienstleistungserbringer.