TÜV-Verband

Produktsicherheit/ GS-Zeichen

Vielen Verbrauchern ist nicht bekannt, dass die CE-Kennzeichnung kein Prüfzeichen ist. Es bedeutet lediglich eine Selbsterklärung des Herstellers, dass er die einschlägigen Normen und Richtlinien eingehalten hat. Die Folge ist: Die meisten Alltagsprodukte, die von Verbrauchern verwendet werden, sind vor ihrer Markteinführung nicht von einer unabhängigen Institution auf ihre Sicherheit hin geprüft. Gefahren und Defizite fallen erst auf, wenn die Produkte auf dem Markt sind und Menschen gegebenenfalls schon zu Schaden gekommen sind. Abhilfe schaffen die TÜV-Unternehmen hier seit 1977 mit dem freiwilligen GS-Zeichen. Es ist ein „echtes Prüfzeichen“, geprüft wird auf der Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes. Der Verbraucher kann sich darauf verlassen, dass ein Produkt, das ein GS-Zeichen trägt vor der Markteinführung von unabhängiger Stelle auf Herz und Nieren geprüft wurde.
GS-Zeichen GS Zertifizierung
GS-Zeichen

Der VdTÜV hat zum Thema Produktsicherheit Positionspapiere und Hintergrundinfos veröffentlicht. Diese finden Sie unten zum Download.

Unabhängige Konformitätsbewertung sichert Welthandel

Gemeinsame Regeln wie Normen beschreiben die Eigenschaften eines Produkts oder einer Dienstleistung.

Freiwillige Prüfzeichen müssen erhalten bleiben!

Solange es jedoch keine adäquate europäische Lösung gibt, darf das GS-Zeichen nicht abgeschafft werden.

Zwölf Antworten zum GS-Zeichen

Durch ein Prüfzeichen (GS-Zeichen) kann der Verbraucher erkennen, dass ein Produkt durch einen neutralen Dritten auf Sicherheit geprüft wurde.

Dienstleistung statt Kontrolle

Die Marke "TÜV" steht für anspruchsvolle Beratung, zeitgemäß qualifizierte Schulung, objektive Begutachtung und Prüfung nebst entsprechender Zertifizierung.

Ansprechpartner

Senior Policy Officer Product Regulation & Digitisation
T +49 30 760095-470