Produktsicherheit/ GS-Zeichen
Vielen Verbrauchern ist nicht bekannt, dass die CE-Kennzeichnung kein Prüfzeichen ist. Es bedeutet lediglich eine Selbsterklärung des Herstellers, dass er die einschlägigen Normen und Richtlinien eingehalten hat. Die Folge ist: Die meisten Alltagsprodukte, die von Verbrauchern verwendet werden, sind vor ihrer Markteinführung nicht von einer unabhängigen Institution auf ihre Sicherheit hin geprüft. Gefahren und Defizite fallen erst auf, wenn die Produkte auf dem Markt sind und Menschen gegebenenfalls schon zu Schaden gekommen sind.
Abhilfe schaffen die TÜV-Unternehmen hier seit 1977 mit dem freiwilligen GS-Zeichen. Es ist ein „echtes Prüfzeichen“, geprüft wird auf der Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes. Der Verbraucher kann sich darauf verlassen, dass ein Produkt, das ein GS-Zeichen trägt vor der Markteinführung von unabhängiger Stelle auf Herz und Nieren geprüft wurde.
Der VdTÜV hat zum Thema Produktsicherheit Positionspapiere und Hintergrundinfos veröffentlicht. Diese finden Sie unten zum Download.