Freiwillige Prüfzeichen müssen erhalten bleiben!
Seit einigen Jahren überarbeitet die EU-Kommission den „New Approach“. Ihr Bestreben, den Binnenmarkt zu fördern, Handelshemmnisse abzubauen und den freien Warenverkehr zu vereinfachen, begrüßt der VdTÜV ausdrücklich. Solange es jedoch keine adäquate europäische Lösung gibt, darf das GS-Zeichen aber nicht im Rahmen der Überarbeitung abgeschafft werden. Es ist für Verbraucher bei der Kaufentscheidung eine zuverlässige Orientierungshilfe.
Herstellern, Importeuren und insbesondere den KMU dient es als wichtiges Hilfsmittel, mit dem sie ihre Verantwortung und Sicherheitskompetenz durch ein neutrales Testat dokumentieren können. Durch den präventiven und freiwilligen Charakter füllt das GS-Zeichen die Lücken des New Approach im Bereich des Verbraucherschutzes und der Produktsicherheit aus, ohne weitere Bürokratie aufzubauen und für den Steuerzahler Kosten zu verursachen.