TÜV-Verband

Gemeinsame Position zur Ausgestaltung des Fahrmodusspeichers (DSSAD)

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Moderne Kraftfahrzeuge werden zunehmend mit hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktionen ausgestattet sein, die in der Lage sind, die Fahrzeugführung für einen gewissen Zeitraum bzw. komplett zu übernehmen. Der Fahrzeugführer gewinnt hierdurch immer mehr Freiheit, indem er sich unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft vom Verkehrsgeschehen abwenden kann und die Fahraufgabe vollständig an das Fahrzeug delegiert. Zugleich wird die fortschreitende Automatisierung und Vernetzung der Fahrzeuge dazu führen, dass Fahrzeughersteller oder Infrastrukturbetreiber zunehmend in den Vordergrund rücken, wenn es um die Frage geht, wer für einen Unfall oder einen Verkehrsverstoß verantwortlich ist.
Der deutsche Gesetzgeber hat diese Problematik frühzeitig erkannt und im Rahmen der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes mit § 63a StVG erstmals eine Regelung zur Datenverarbeitung im Kraftfahrzeug inklusive einer Datenaufzeichnung im Sinne eines Fahrmodusspeichers eingeführt. Hierdurch soll dem Fahrzeugführer die Möglichkeit gegeben werden, sich gegenüber Fahrzeughersteller oder Infrastrukturbetreiber zu entlasten.
TÜV-Verband, Dekra und FSD haben zur konkreten Ausgestaltung des Fahrmodusspeichers gemeinsame Position entwickelt.