TÜV-Verband

ZLS EK6 "Druckgeräte"

Zuständig für die Akkreditierung und Überwachung der in Deutschland notifizierten Stellen nach der Richtlinie für einfache Druckbehälter (SPV) 2014/29/EU und der Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU ist die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS). In diesen Richtlinien ist ein Erfahrungsaustausch für die notifizierten Stellen, Betreiberprüfstellen und anerkannten unabhängigen Prüfstellen verbindlich vorgeschrieben. Der EK 6 ist das nationale Gremium für diesen verbindlichen Erfahrungsaustausch.