ZLS EK3 "Aufzugsanlagen"
Zuständig für die Akkreditierung und Überwachung der in Deutschland notifizierten Stellen nach der Aufzugs-Richtlinie (2014/33/EU) ist die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS). In der Richtlinie über Aufzüge ist ein Erfahrungsaustausch für die Prüflaboratorien und Zertifizierstellen vorgeschrieben. Der EK 3 ist das nationale Gremium für diesen verbindlichen Erfahrungsaustausch.