ZLS EK "Prüfstellen nach RohrFLtgV" (EK Rof)
Rohrfernleitungen müssen nach der Rohfernleitungs-Verordnung (RohrFLtgV) von anerkannten Prüfstellen geprüft werden. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) ist deren Anerkennungsstelle und fordert von den Prüfstellen einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch.