TÜV-Verband

ZLS EK "Prüfstellen nach RohrFLtgV" (EK Rof)

Rohrfernleitungen müssen nach der Rohfernleitungs-Verordnung (RohrFLtgV) von anerkannten Prüfstellen geprüft werden. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) ist deren Anerkennungsstelle und fordert von den Prüfstellen einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch.

Ansprechpartner

Referent Druck- und Rohrleitungsanlagen, Brand- und Ex-Schutz, wassergefährdende Stoffe
T +49 30 760095-540