TÜV-Verband

Vollversammlung/Koordinierungskreis der Sachverständigenorganisationen nach AwSV

Die nach § 52 AwSV anerkannten Sachverständigenorganisationen haben sich zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Erfahrungsaustausch zusammengefunden, um gemeinsame Fragen und Probleme, insbesondere bei der Anerkennung durch die zuständigen Landesbehörden und bei der Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, zu behandeln und gemeinsam mit Ländervertretern zu diskutieren.

Ansprechpartner

Referent Druck- und Rohrleitungsanlagen, Brand- und Ex-Schutz, wassergefährdende Stoffe
T +49 30 760095-540