TÜV-Verband

ZLS EK "Prüfstellen nach RohrFLtgV" (EK Rof)

Rohrfernleitungen müssen nach der Rohfernleitungs-Verordnung (RohrFLtgV) von anerkannten Prüfstellen geprüft werden. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) ist deren Anerkennungsstelle und fordert von den Prüfstellen einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch.

Der Erfahrungsaustauschkreis der Prüfstellen (EK Rof) hat u.a. die Aufgabe, den fachlichen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten und Erkenntnisse auszutauschen, soweit dies der Verhinderung von Schadensfällen dient. Im EK Rof stellt VdTÜV sowohl Vorsitz als auch Geschäftsführung.

Ansprechpartner

Referent Druck- und Rohrleitungsanlagen, Brand- und Ex-Schutz, wassergefährdende Stoffe
T +49 30 760095-540