Geschäftsstellen/Sekretariate
In der folgenden Übersicht finden Sie die vom VdTÜV als Geschäftsstelle betreuten nationalen und europäischen Gremien.
Die von der "Arbeitsgemeinschaft Druckbehälter" erstellten AD 2000-Merkblätter sind allgemein anerkannte Regeln der Technik für Druckbehälter und Rohrleitungen sowie für deren Ausrüstungsteile.
Die EU-Kommission ist zuständig für die Akkreditierung und Überwachung von Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen.
Nach § 52 AwSV treffen sich die anerkannten Sachverständigen-Organisationen, um gemeinsame Probleme und Fragen zu behandeln.
Der EK 3 ist das nationale Gremium für den Erfahrungsaustausch für die Prüflaboratorien und Zertifizierstellen laut der Richtlinie über Aufzüge. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) überwacht dies.
Der EK 6 ist das nationale Gremium für den Erfahrungsaustausch für die Prüflaboratorien und Zertifizierstellen laut den Richtlinien für einfache Druckbehälter (SPV) und der Druckgeräterichtlinie (DGRL).
Die Notifizierten Stellen nach den Richtlinien des Neuen und Globalen Ansatzes der Konformitätsbewertung halten einen europäischen Erfahrungsaustausch ab.
Der ERFA Benennungsstelle ist der vom Kraftfahrtbundesamt eingerichtete und gesetzlich vorgeschriebene Erfahrungsaustausch der von Deutschland für das Gesamtfahrzeug benannten Technischen Dienste.
Die Interessengemeinschaft der Benannten Stellen für Medizinprodukte in Deutschland (IG-NB) ist ein Zusammenschluss der für Medizinprodukte benannten Konformitätsbewertungsstellen, der gemeinsame Positionen erarbeitet.
Rohrfernleitungen müssen nach der Rohfernleitungs-Verordnung von anerkannten Prüfstellen geprüft werden. Die ZLS ist deren Anerkennungsstelle und fordert von den Prüfstellen einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch.
Die Notifizierten Stellen nach den Richtlinien des Neuen und Globalen Ansatzes der Konformitätsbewertung halten einen europäischen Erfahrungsaustausch ab.
Der ERFA Tanks ist der vom BMVI eingerichtete und gesetzlich vorgeschriebene Erfahrungsaustausch der zuständigen Stellen nach der GGVSEB § 12 sowie der Baumusterzulassungsbehörden BAM und EBA für die Prüfungen und Zulassungen von Tanks für Gefahrguttransporte.