TÜV-Verband

Freie Fahrt für Elektrofahrzeuge

Das Zeitalter der Elektromobilität hat längst begonnen. Auch wenn der Anteil an Elektrofahrzeugen am Gesamtfahrzeugbestand immer noch verschwindend gering ist,
richten sich Fahrzeugindustrie und Politik bereits auf E-Mobilität als wichtige Option alternativer Antriebskonzepte ein. Auch bei den Autofahrern stößt der Elektroantrieb zunehmend auf Interesse: Laut einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbandes BITKOM konnten sich im Jahr 2011 immerhin 69 Prozent der Befragten grundsätzlich vorstellen, ein Elektroauto zu kaufen, 26 Prozent lehnten dies ab.

Die Umstellung vom klassischen Verbrennungsmotor auf ein Fahrzeug mit Elektro- oder Hybridantrieb bedeutet mehr als ein bloßer Austausch eines Motorsystems. Elektroantriebe bedeuten eine grundlegende Neuausrichtung der gesamten Fahrzeugtechnik und stellen damit auch eine große Herausforderung an die Fahrzeugsicherheit dar. Selbstverständlich muss bei alternativen Antriebskonzepten ein vergleichbar hohes Sicherheitsniveau wie für konventionelle Fahrzeuge gelten. Elektrische Sicherheit, funktionale Sicherheit, Batteriesicherheit, aber auch Umweltschutz und die Gefährdung von Rettungs- und Servicekräften müssen daher bei neuen voll- bzw. teilelektrischen Antriebsformen von Fahrzeugen berücksichtigt werden.

Ein wichtiger Meilenstein für die Sicherheit in der E-Mobiltät ist daher das VdTÜV-Merkblatt 764 „Elektrofahrzeuge“, das im Februar 2012 in Kraft trat und die bundesweit einheitlichen Anforderungen im Einzelgenehmigungsverfahren für Elektrofahrzeuge beschreibt. Hintergrund ist, dass in Deutschland auch umgerüstete Serienfahrzeuge, Fahrzeuge aus Kleinserien sowie aus Neu- und Gebrauchtteilen zusammengebaute Fahrzeuge für den Straßenverkehr-zugelassen werden können – basierend auf nationalen Regelungen wie der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) und der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Dieser „Sonderweg“, der neben dem europaweit harmonisierten Typgenehmigungsverfahren steht, durch das ein erstmaliges Inverkehrbringen der üblichen Serienfahrzeuge geregelt ist, hat wegen der noch geringen Modellvielfalt im Bereich der Elektrofahrzeuge eine hohe Relevanz.

Die größte Schwierigkeit bei der Erarbeitung des Merkblatts bestand darin, den Herstellern von Großserienfahrzeugen nicht mit Anforderungen zu konfrontieren, die im europäischen Typgenehmigungsrecht nicht mehr gefordert werden, weil sie bereits Stand der Technik sind. So regelt die internationale Norm ECE R 100 unter anderem im Bereich der elektrischen Sicherheit die Spannungsfreischaltung des Hochvoltsystems im Service- und Rettungsfall. Da im Einzelgenehmigungsverfahren jedoch in der Regel umgebaute Fahrzeuge zur Genehmigung vorgestellt werden, die nur zerstörungsfrei geprüft werden können und darüber hinaus über kein homogenes Sicherheitskonzept eines Großserienherstellers verfügen, muss der Antragsteller dieses Sicherheitskonzept nachweisen. Hier bietet die ECE R100 jedoch wichtige Hinweise zu Schutzzielen, die der Antragsteller gegenüber den Prüforganisationen nachweisen muss.

Das Merkblatt setzt sich zum Ziel, die Anforderung für die Begutachtung von Elektrofahrzeugen zu definieren und Prüfverfahren festzulegen, um damit einheitliche Beurteilungskriterien zu schaffen. Es richtet sich somit an Sachverständige von Technischen Prüfstellen bzw. Technischen Diensten, die Einzelgenehmigungsbegutachtungen (entweder nach § 13 EG-FGV oder nach § 21 StVZO) durchführen. Auf Erprobungs-, Entwicklungsund Vorserienfahrzeuge (nach § 21 in Verbindung mit § 19(6) bzw. § 70 StVZO) findet dieses Merkblatt keine Anwendung. Gleiches gilt für Hersteller mit ihren bevollmächtigten Vertretern, die durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) als Hersteller anerkannt sind („positive Anfangsbewertung“) und für das umzurüstende Basisfahrzeug die Typgenehmigung besitzen.

Intention dieses Merkblatts ist, durch einheitliche technische Anforderungen an Einzelfahrzeuge der Klassen M1 (Pkw mit bis zu neun Sitzen) und N1 (Lkw bis 3,5 t) einen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, der das Risiko von Unfallschäden durch die Einwirkung von elektrischem Strom sowohl bei der Nutzung als auch bei Wartung und Reparatur auf das vertretbare Minimum reduziert. Die Vorgaben und Hinweise gelten sowohl für die Begutachtung von Neufahrzeugen als auch auf Elektroantrieb umgerüstete Fahrzeuge.

Das VdTÜV-Merkblatt „Elektrofahrzeuge“ wurde unter der Federführung des VdTÜV von den Fachexperten im Dialog mit den Fachbehörden und der Fahrzeugindustrie erarbeitet, damit für Einzelgenehmigungsverfahren in Deutschland ein bundesweit harmonisiertes Vorgehen sichergestellt ist. Mit der Veröffentlichung ist es dem VdTÜV gelungen, ein Mehr an Sicherheit auf deutschen Straßen zu gewährleisten. Das Merkblatt wird im Shop des VdTÜV-Portals zum kostenpflichtigen Download angeboten.

Wichtige Fragestellungen, die das VdTÜV-Merkblatt für einen Umbau eines konventionellen Fahrzeugs auf Elektroantrieb beschreibt, sind:

  • Wie ist die Sicherheit von Servicekräften beim Einsatz von Hochvoltsystemen sichergestellt?
  • Wie können bei einem Batteriedefekt oder einem zu geringen Ladestand der Batterie die sicherheitsrelevanten Mindestfunktionen eines Fahrzeugs, wie z. B. die Warnblinkanlage, sichergestellt werden?
  • Wie ist sichergestellt, dass beim Ladevorgang des Energiespeichers das Fahrzeug nicht durch den eigenen Antrieb bewegt werden kann?

VdTÜV-Merkblätter

VdTÜV-Merkblätter gibt es für zahlreiche Prüf- und Genehmigungsverfahren im Industrie- und Mobilitätsbereich. Diese spiegeln den Stand der Technik wider und berücksichtigen gesetzliche und verordnungsrechtliche Vorgaben.

Sie erfahren in der Fachwelt und den Genehmigungsbehörden große Anerkennung. Die Aufgabe des VdTÜV ist es hier, branchenspezifische Standards in Abstimmung mit den Fachexperten seiner Mitglieder, dem Verordnungsgeber sowie den beteiligten Fachverbänden zu fixieren, die dann von allen Beteiligten anerkannt und zu einer bundesweit einheitlichen Anwendung führen.

Das System der VdTÜV-Merkblätter stützt sich auf § 24 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGOBM). Diese besagt, dass nur Verbände für die Überlassung und Veröffentlichung von Informationen eine branchenspezifische Autorisierung besitzen.

Ansprechpartner

Referent für Fahrzeuggenehmigung, Sichere Personenbeförderung, TÜV Bus- und Nutzfahrzeugreport, Dienstleistungsinnovationen, Elektromobilität, Abgas-Ringvergleich, Automatisiertes Fahren
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